Am 23.2.2010 trat das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt gesperrt werden. Dazu sendet das BKA den Providern eine Sperrliste. Die Provider sind dann verpflichtet, die zu sperrenden Seiten innerhalb von 6 Stunden zu blockieren.