Zug des Monats
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Der Bundestag hat am 29. September in 2. und 3. Lesung den Entwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschlossen. In bestimmten Fällen soll es künftig Schadensersatz geben. Die Entscheidung des Bundesrats steht aber noch aus.
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