Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatezes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Rede vom 05.05.2010
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Europäischen Rates vom 24. Februar 2005 zur EU-weiten Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen vorgelegt. Dieser Rahmenbeschluss ist nach den Rahmenbeschlüssen über den Europäischen Haftbefehl, die Sicherstellung von Beweismitteln und die Anerkennung von Einziehungsentscheidungen das vierte auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung beruhende europäische Rechtsinstrument, dessen Umsetzung in innerstaatliches Recht nun ansteht.


