Ergebnis:
65 % Ja, alle, die für einander Verantwortung in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft übernommen haben, sollen im Beamtenrecht gleichbehandelt werden.
35 % Nein, denn der besondere Schutz der Ehe gebietet eine Besserstellung von Ehepartnern.
37 Teilnehmer insgesamt.
Stadler eröffnet - wir ziehen nach!
Stimmen Sie Dr. Stadler zu, das eine Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften beispielsweise bei der Beihilfe und auch sonst im Beamtenrecht richtig ist ?


