Ende der Sicherungsverwahrung
Überwachung mit elektronischer Fußfessel?
Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt hat, können Straftäter nun gerichtlich ihre Freilassung durchsetzen. In einigen Fällen ist dies bereits geschehen. Polizisten müssen sie auf Schritt und Tritt überwachen - eine für Städte und Kommunen zeit- und kostspielige Maßnahme.
Das Bundesjustizministerium will deswegen künftig Täter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, mit elektronischen Fußfesseln überwachen lassen. Das kündigte der parlamentarische Staatssekretär Max Stadler in den Tagesthemen an. Für entlassene Strafgefangene, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnten, solle es eine satellitengestützte Überwachung geben, sagte Stadler. Auf diese Weise könne festgestellt werden, ob sie sich an Auflagen und Verbote hielten. Solange die elektronische Fußfessel noch nicht installiert sei, müsse die Polizei "größtes Augenmerk" auf diese Personen richten.
Rechtsprechung wird vereinheitlicht
Heute tritt zunächst ein Gesetz in Kraft, dass eine einheitliche Rechtsprechung zum Umgang mit Tätern in Sicherungsverwahrung garantieren soll. Bislang entschieden die Oberlandesgerichte unterschiedlich, ob ein Täter aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen ist.
Nun muss der erste Fall, mit dem ein Oberlandesgericht nach dem Inkrafttreten des Gesetzes befasst ist, dem Bundesgerichtshof (BGH) vorgelegt werden. Dieser soll dann eine Grundsatzentscheidung treffen, die verbindlich für die nachfolgenden Fälle ist. "Es geht darum, einen Flickenteppich zu vermeiden, da unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen", erklärte ein Ministeriumssprecher.
Reform der Sicherungsverwahrung - aber wie?
Derweil schwelt der Streit in der Koalition um die Reform der Sicherungsverwahrung weiter. Nach einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger soll es eine Sicherungsverwahrung künftig nur noch geben, wenn diese bereits im Urteil vorgesehen ist oder wenn sich das Gericht eine spätere Anordnung zumindest vorbehalten hat. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, bei der die Maßnahme nach dem Urteil angeordnet wird, soll dagegen abgeschafft werden.
Union fordert "Sicherungsunterbringung"
Der Union gehen die Pläne der FDP-Ministerin nicht weit genug. Die Justiz- und Innenminister der Unions-regierten Bundesländer sowie die Rechts- und Innenexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisierten den Gesetzentwurf als an vielen Stellen ergänzungs- und verbesserungsbedürftig. Wie die Zeitung "Die Welt" berichtet, wehrt sich die Union vor allem gegen die von Leutheusser-Schnarrenberger geplante Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung.
Die Union schlug als neues Instrument eine "Sicherungsunterbringung" vor, die mit der Europäischen Menschenrechtscharta vereinbar sei und trotzdem die Verwahrung von Gewalttätern ermögliche. Sie solle bei konkreter Gefahr und bei Tätern mit einer psychischen Störung nach der Haft angeordnet werden können.
FDP-Ministerin für "vorbehaltene Sicherungsverwahrung"
Dagegen verteidigte Leutheusser-Schnarrenberger ihre Pläne: "Nach meinem Konzept wird die nachträgliche Sicherungsverwahrung überflüssig, weil quasi ein Filter - die vorbehaltene Sicherungsverwahrung - dafür sorgt, dass die Gefährlichkeit von Straftäter schon sehr früh, nämlich bei Verurteilung, erkannt wird."


